Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch bedarf einer fundierten Planung und Umsetzung. Dabei müssen gesetzliche Rahmenbedingungen zwingend erfüllt sein. Wir beraten Sie gerne, welche (miet-)rechtlichen, wirtschaftlichen, mess- und abrechnungstechnischen Aspekte es zu beachten gilt.
Tätigkeiten
- Potentialabklärung mittels Wirtschaftlichkeitsrechnungen für ZEV I
- Entwicklung von ZEV I-Konzepten
- Unterstützung bei der Evaluation von Partnern (Vertragserstellung, Datenbeschaffung, Verrechnung, etc.)
- Energieoptimierungskonzepte für den Eigenbedarf
- Ansprechpersonen für externe und interne Stakeholder (ZEV-Verantwortlicher)
- Umsetzung von ZEV-Konzepten