Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch bedarf einer fundierten Planung und Umsetzung. Dabei müssen gesetzliche Rahmenbedingungen zwingend erfüllt sein. Wir beraten Sie gerne, welche (miet-)rechtlichen, wirtschaftlichen, mess- und abrechnungstechnischen Aspekte es zu beachten gilt.

Tätigkeiten

  • Potentialabklärung mittels Wirtschaftlichkeitsrechnungen für ZEV I
  • Entwicklung von ZEV I-Konzepten
  • Unterstützung bei der Evaluation von Partnern (Vertragserstellung, Datenbeschaffung, Verrechnung, etc.)
  • Energieoptimierungskonzepte für den Eigenbedarf
  • Ansprechpersonen für externe und interne Stakeholder (ZEV-Verantwortlicher)
  • Umsetzung von ZEV-Konzepten